Objektive Beförderungskriterien

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Teilnehmende: Führungskräfte & HR-Verantwortliche

Vorgehen

Als objektive Beförderungskriterien können grundsätzlich alle Leistungs- und Eignungsindikatoren dienen, die sich einheitlich festlegen lassen und die auf Personenebene beobachtbar/messbar sind. Neben offensichtlichen Kenngrössen wie Umsatzzahlen oder dem Erreichen der Projektziele sollten auch individuelle (Mehr-)Leistungen oder Ausdrucksformen von innovativem Denken und Handeln in die Beförderungskriterien einbezogen werden: Hier zeigen sich hohe Motivation oder innovative Kompetenzen, die zum Erfolg des Gesamtunternehmens beitragen können. Auch das freiwillige Mitwirken in internen Gremien, das Organisieren von gemeinsamen Aktivitäten und das Einbringen konstruktiver Verbesserungsvorschläge kann Innovation vorantreiben. Notwendige Voraussetzung für die wirksame Anwendung objektiver Beförderungskriterien ist natürlich, dass diese auch so flächendeckend und diskriminierungsfrei wie möglich angewendet werden.

Wirkung

Objektive Beförderungskriterien erhöhen die Wahrscheinlichkeit, dass die geeignetsten Personen in fachspezifischen und verantwortungsvollen Positionen landen. Dies wirkt sich einerseits positiv auf die Innovationskraft aus und erhöht anderseits die Chancengleichheit für verschiedene Diversitätsgruppen: Angehörige sogenannter «sozialer Minderheiten» setzen sich in der Regel weniger selbstbewusst für ihre eigene Beförderung ein und werden tendenziell öfter übersehen, wenn sie nicht ins typische Bild einer erfolgreichen Führungskraft passen.

Objektive Beförderungskriterien können helfen, den kontraproduktiven Einfluss (unbewusster) Stereotype und persönlicher Präferenzen zu minimieren. Sie erhöhen die Nachvollziehbarkeit von Beförderungsentscheiden und tragen in der Folge zu einer gerechteren Wahrnehmung und höheren Akzeptanz solcher Entscheide bei.